Platzordnung

  • Die Benützung der Sportanlage samt den zugehörigen Einrichtungen ist nur Mitgliedern des Bogenclub Union Salzburg und des Versehrtenvereins, Interessierten in Begleitung eines erfahrenen Clubmitglieds bzw. angemeldeten Gästen gestattet.
  • Das Betreten der Sportanlage und die Benützung der Bänke ist der Allgemeinheit bis auf Widerruf gestattet.
  • Das Betreten und die Benützung der Sportanlage erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
  • Die Benützung der Sportanlage ist an die Einhaltung der Platzordnung und der Sicherheitsbestimmungen gebunden.
    Die Kenntnis, Anerkennung und Einhaltung der Platzordnung sowie der Sicherheitsbestimmungen für den Bogensport ist Teil deiner Pflichten als Mitglied unseres Clubs.
    Ebenso sind zusätzliche Bestimmungen der Vereinsleitung insbesondere aber die Anordnungen des Sportwarts zu beachten.
  • Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen schießen.
  • Die Scheiben sind nach dem Schießen wieder ordnungsgemäß abzudecken.
    Die Scheibenabdeckungen dienen als Schutz gegen die Witterung. Sie sind vor dem Schießen zu entfernen, die Scheiben nach dem Schießen wieder ordnungsgemäß abzudecken.
  • Der Schießplatz ist in sauberem Zustand zu halten.
    Zigarettenkippen gehören nicht auf den Boden, irgend jemand muss sie von dort wieder einsammeln.
    Gebrauchte Auflagen, defekte Pfeile oder Bruchstücke eines Pfeiles sind in den dafür vorgesehenen Abfallsäcken zu entsorgen.
  • Unfälle auf der Sportanlage und Beschädigungen an den Einrichtungsgegenständen sind umgehend der Vereinsleitung mitzuteilen.
  • Die Sportanlage ist das gesamte Jahr über benutzbar.
    Während der Schulzeit, im speziellen während der Wintermonate, kann bei Schlechtwetter in die Laufhalle der Handelsschule Lehen ausgewichen werden.
  • Die Benützung von Jagdspitzen ist verboten.
  • Die verwendeten Pfeile sollten beschriftet oder zumindest mit den Initialen des Schützen versehen sein.
    Pfeile, die Du im Gras findest, legst Du in den Geräteschuppen. Aufgrund der Initialen sollte es möglich sein, diese dem rechtmäßigen Besitzer wieder auszuhändigen.
  • Das Schießen ist nur auf die Scheiben gestattet, alle anderen Gegenstände dienen nicht als Ziel.
  • Beim Schießen auf die 90m- und die 30m-Scheibe ist in besonderem Maße auf Passanten und Fußgänger im Bereich hinter und neben den Scheiben zu achten.
    Besondere Beachtung gilt auf unserer Sportanlage der 90m- und der 30m-Scheibe,
    da unmittelbar dahinter bzw. daneben ein Pfad vorbeiführt. Die Schützen haben das Schießen unverzüglich einzustellen, wenn Passanten und Fußgänger die Gefahrenzonen betreten.