Hallenordnung

  • Die Benützung der Halle zu den vorgegebenen Zeiten ist allen Salzburger Bogenschützen, die Mitglied eines beim Salzburger Bogenschützenverbandes registrierten Vereines sind, Interessierten in Begleitung eines erfahrenen Schützen, der zur Benützung der Halle berechtigt ist, bzw. angemeldeten Gästen gestattet.
  • Die Benützung der Halle erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
  • Die Benützung der Halle ist an die Einhaltung der Hausordnung, der Hallenordnung und der Sicherheitsbestimmungen gebunden.
    Die Kenntnis, Anerkennung und Einhaltung der Hausordnung, der Hallenordnung sowie der Sicherheitsbestimmungen für den Bogensport ist Teil deiner Pflichten als Mitglied unseres Clubs.
    Ebenso sind zusätzliche Bestimmungen der Vereinsleitung insbesondere aber die Anordnungen des Sportwarts zu beachten.
  • Die Benützungszeiten sind einzuhalten.
    Die Laufhalle der Handelsschule Lehen steht allen Bogenschützen Montag bis Donnerstag von 20:00 bis 21:45 und Freitag von 19.15 bis 21.45 zur Verfügung. Die Mitglieder der Vereinsleitung besitzen einen Schlüssel zur Laufhalle. Die Trainingszeiten sind mit ihnen abzusprechen.
    Der Parkplatz der HAK I und II kann zwischen 17.45 und 22.00 benützt werden und ist bis spätestens 22:00 zu räumen.
  • Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen schießen.
  • Unfälle in der Halle und Beschädigungen an den Einrichtungsgegenständen
    sind umgehend dem Schulwart und der Vereinsleitung mitzuteilen.
  • Das Schießen ist nur auf die Scheiben gestattet, alle anderen Gegenstände dienen nicht als Ziel.
  • Die Benützung von Jagdspitzen ist verboten.
  • Die Scheiben sind nach dem Schießen wieder ordnungsgemäß zu verstauen.
    Nach dem Schießen ist das restliche Scheibenmaterial vom Fußboden zu entfernen und im Abfallsack zu entsorgen.
  • Die Halle ist sauber zu halten.
    Gebrauchte Auflagen, defekte Pfeile oder Bruchstücke eines Pfeiles sind in den dafür vorgesehenen Abfallsäcken zu entsorgen.
  • In der Halle herrscht Rauchverbot.

Zusätzliche Nutzungsbestimmungen für den Unterflurbereich

  • Das Trainingszentrum kann und darf ausnahmslos nur mit den von der LSO Salzburg ausgegebenen Funkkarten betreten werden. Jeder Nutzer des Trainingszentrums muss jederzeit nach Aufforderung seine Funkkarte (Berechtigungskarte) vorzeigen können. Personen, die ohne gültige Funkkarte im Trainingszentrum angetroffen werden, werden wegen Besitzstörung angezeigt!
  • Die ausgegebene Funkkarte ist personenbezogen und kann nicht übertragen werden.
  • Die Vereine bzw. Verbände sind für Ihre Nutzer und für die ordnungsgemäße Einhaltung der Benutzungszeiten im Trainingszentrum verantwortlich. Bei Zuwiderhandeln oder ungerechtfertigter Nutzung der Räumlichkeiten wird die Erlaubnis
    der Nutzung (Funkkarte) aberkannt.
  • Die zugeteilten Nutzungszeiten sind genau einzuhalten. Insbesondere ist zu beachten, dass das Trainingszentrum sowie der Parkplatz bis spätestens 22.00 Uhr zu verlassen sind. Der Sportbetrieb muss daher spätestens um 21.45 Uhr beendet werden.
  • Der Schranken zum Parkplatz ist von 18.15 bis 20.15 Uhr geöffnet. Die Ausfahrt kann auch bei geschlossenem Schranken (Induktionsschleife) erfolgen. Ein längeres Offenhalten des Schrankens ist leider nicht möglich, da dieser sonst
    als öffentlicher Parkplatz verwendet wird.
  • Schäden sind unverzüglich vom Nutzer oder vom Verein bzw. Verband dem Schulwart, der Direktion der HAK I oder der LSO Salzburg zu melden. Für Unfälle im Rahmen des Trainingsbetriebes haften die Nutzer in eigener Verantwortung.
  • Bei Schäden oder Zerstörungen im Trainingszentrum haftet der jeweilige Nutzer oder Verein/Verband. Voller Schadensersatz muss vom Verursacher geleistet werden.
  • Der jeweilige Nutzer verzichtet auf den Ersatz jedweden Schadens, welcher ihm im Zusammenhang mit der Nutzung des „Trainingszentrums HAK“ entstehen. In diesem Zusammenhang hält er die LSO Salzburg gegenüber den Ersatzforderungen Dritter schad- und klaglos.
  • Die Nutzung des Trainingszentrums inkludiert nicht die Benützung des Sportplatzes bzw. der Sandgrube. Die Kunststoffbahn darf ab 18.30 Uhr und nachmittags, wenn sie von der Schule nicht in Anspruch genommen wird, mitbenützt werden. Die Verwendung von Spikes ist nur mit Tartanspikes (6 mm) erlaubt!
  • Wertgegenstände (Geld, Uhren, Schmuck etc.) sind tunlichst nicht in den Umkleideräumen aufzubewahren. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung von seiten der LSO Salzburg übernommen.
  • Die von den Vereinen oder Verbänden der LSO Salzburg gemeldeten Verantwortlichen haben sich vor Beginn des Trainingsbetriebes von der Verwendbarkeit der Geräte zu überzeugen und bei Feststellung von Mängeln die Nutzung der Geräte zu untersagen und dies unverzüglich dem Schulwart zu melden.
  • Das Mitbringen von Hunden in das Trainingszentrum ist nicht gestattet.
  • Das Trainingszentrum darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
  • Alle Nutzer und insbesondere die Verantwortlichen der jeweiligen Vereine bzw. Verbände haben unbedingt darauf zu achten, dass nach dem Verlassen des HAK-Unterflurbereiches
    • die jeweiligen Fenster der Trainingsräume geschlossen sind
    • die jeweiligen Lichtschalter (Strom) in den einzelnen Trainingsräumen ausgeschalten sind und
    • die Wasserhähne und Duschen abgesperrt sind.